FORTBILDUNG
Fortbildung ist als selbstverständlicher Bestandteil psychotherapeutischer Berufsausübung zu sehen und definiert sich als eine Interaktion zwischen PsychotherapeutInnen als Lernenden, der sich ständig weiterentwickelnden wissenschaftlichen Erkenntnis, dem Berufs- und Praxisumfeld und ganz allgemein den Einflüssen der Gesundheitspolitik.
Somit gehört gemäß § 14 Abs. 1 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990, zu den wesentlichen Berufspflichten des Psychotherapeuten, dass er „seinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben hat. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen.“
Die ReferentInnen sind Lehrberechtigte des Ausbildungssektors und/oder Fachleute in den entsprechenden Anwendungs- und Themenbereich. Dies und die Evaluation der angebotenen Veranstaltungen garantieren ein qualifiziertes Veranstaltungsniveau.
Psychotherapeutische Fortbildung setzt zunächst eine fachliche und formell ordnungsgemäß abgeschlossene fachspezifische Psychotherapieausbildung voraus. In der Folge haben PsychotherapeutInnen dafür zu sorgen, dass das hohe Niveau der erlernten Ausbildung beibehalten werden kann. Fortbildung in diesem Bereich bedeutet daher, dass in der jeweils erlernten psychotherapeutischen Methode und auch darüber hinaus immer wieder eine theoretisch und praktisch orientierte Vertiefung zu erfolgen hat.
Berufsbegleitende Fortbildung ist für PsychotherapeutInnen erforderlich
- weil die Professionalisierung weiter fortschreitet und sich die Psychotherapie parallel zur Veränderung der gesellschaftlichen Lebensbedingungen weiterentwickelt; die Fortbildung soll der reflektierten Auseinandersetzung mit diesen Weiterentwicklungen im Sinne einer Qualitätssicherung dienen;
- weil PatientInnen bzw. KlientInnen das Recht auf psychotherapeutische Behandlung haben, die sich aktuell am neuesten Stand der Wissenschaft orientiert;
- weil Psychotherapie ein lebendiger Prozess der wissenschaftlichen Selbstevaluation ist und nicht zuletzt;
- weil PsychotherapeutInnen selbst sich persönlich verändern.
Fortbildung bedeutet, nach absolvierter Ausbildung und Eintragung in die Psychotherapeutenlistedie selbständige Berufsausübung als Psychotherapeutin oderPsychotherapeut nach bestem Wissen und Gewissen unter besonderer Beachtungder aktuellen Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft durch den regelmäßigenBesuch von in- oder auch ausländischen Fortbildungsveranstaltungenzu gewährleisten.
Im Rahmen der wissenschaftlichen und fachgerechten Berufsausübung als Psychotherapeutinoder als Psychotherapeut soll sich Fortbildung an dem orientieren,was in der Fachwelt in breiter Form durch Diskussionen auf Kongressen undFachtagungen, durch Forschung, Ausbildung und Darstellung in Standardwerken,Fachzeitschriften etc. aufgegriffen worden ist. Der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungenin der Dauer von mindestens neunzig Stunden im Zeitraumvon drei Jahren kann als allgemein akzeptierter Richtwert genannt werden.
Fortbildung kann methodenspezifisch und methodenerweiternd sein sowie besondereSchwerpunkte (u.a. Diagnostik, Fachliteratur, rechtliche Fragen,Psychiatrie) beinhalten.
