WEITERBILDUNG


Weiterbildung erfordert eine entsprechende Struktur und kontinuierliche curriculare Ausrichtung, ist auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet und dient dazu, eine Qualifikation für eine eigenständige selbstverantwortliche Berufstätigkeit für bestimmte Aufgabengebiete zu vermitteln und entsprechend auszuweisen. Letzteres wird dadurch erreicht, dass am Ende der erfolgten Weiterbildung ein Abschlusszertifikat über die erfolgreich absolvierte Weiterbildung vom Veranstalter ausgestellt wird. Dadurch ist nachgewiesen, auf einem oder mehreren bestimmten Fachgebieten besondere Kenntnisse erworben zu haben. Es gibt hinsichtlich der Weiterbildung keine gesetzlichen Vorgaben.

Die ReferentInnen sind Lehrberechtigte des Ausbildungssektors und/oder Fachleute in den entsprechenden Anwendungs- und Themenbereich. Dies und die Evaluation der angebotenen Veranstaltungen garantieren ein qualifiziertes Veranstaltungsniveau.

Weiterbildung erfolgt nach der Ausbildung und bedeutet die Erlernung und Ausformung spezifischer theoretischer und praktischer Kenntnisse, Fähigkeitenund Erfahrungen, die auf Grundlage eines nachvollziehbaren, definierten und fundierten Curriculums erfolgen und zur Erlangung einer besonderen Befähigung auf einem oder mehreren bestimmten Arbeitsbereichen führen.

Darunter fallen vor allem zielgruppenorientierte Spezialisierungen, wie etwa für Kinder (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie), alte Menschen (Gerontopsychotherapie) oder forensische Psychotherapie etc., die Spezialisierung auf Arbeitsschwerpunkte, wie z.B. auf Psychosomatik, Psychoonkologie, Suchterkrankungenetc., aber auch methodenerweiternde Techniken.

Festzuhalten ist, dass sich Weiterbildungen insbesondere schon in rein quantitativerArt und Weise grundlegend von Ausbildungen unterscheiden und im Gegensatzzu absolvierten Ausbildungen nicht zu einer Zusatzeintragung in der Psychotherapeutenlisteführen können (keine Zusatzbezeichnungsmöglichkeit).

Eine ständig kontrollierende, behördliche Aufsicht über die Einhaltung der Fortbildungund der Weiterbildung ist im Psychotherapiegesetz nicht vorgesehen. Allerdingswerden PsychotherapeutInnen in einem konkreten Anlassfall, etwa imRahmen eines Kunstfehlerprozesses, im Nachhinein die Erfüllung ihrer Fortbildungund Weiterbildung in Bezug auf den gegenständlichen Konflikt nachzuweisenhaben.

Alle hier angebotenen Weiterbildungen sind von der Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse-International und dem ÖBVP als Weiterbildung approbiert.